VERSICHERUNGEN
Versicherungsgarantien
Die Versicherungsgarantie ist eine von vielen Versicherungsinhalten. Sie ist eine schriftliche Verpflichtung einer Versicherungsanstalt (eines Versicherers) zur Auszahlung einer bestimmten Geldsumme zugunsten des Begünstigten (Trägers, zu dessen Gunsten eine Garantie ausgestellt wurde), auf dessen Verlangen und Erklärung in der Situation, in der sich der Schuldner (Garantieanspruchsteller) seiner (in der Garantie genannten) Verpflichtungen gegenüber dem Begünstigten nicht verwehrt. In der Praxis dienen die Versicherungsgarantien grundsätzlich für den Investor als Absicherung während eines Investitionsprozesses, sollte in dieser Zeit ein im Garantievertrag genanntes Schadenereignis auftreten. In der Handelspraxis findet die Versicherungsgarantie eine umfangreiche Anwendung, obwohl in den Rechtsbestimmungen nur wenig darüber zu finden ist.
Insbesondere unterscheidet man zwischen folgenden Garantiearten:
• Versicherungsgarantie für die Vadiumzahlung - Sie findet Anwendung in der Ausschreibungsphase und bildet einen Ersatz für das Geldvadium eines an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmers. Der Unternehmer kann dadurch an der Ausschreibung teilnehmen, ohne eigene Mittel einzusetzen.
• Versicherungsgarantie für die sachgemäße Vertragsabwicklung - Sie wird zur Sicherstellung einer korrekten Vertragsabwicklung durch den Unternehmer abgeschlossen.
• Versicherungsgarantie für Fehler- oder Mangelbeseitigung - Sie wird auf Antrag des Unternehmers abgeschlossen, der eine Investition tätigt. Sie verpflichtet den Garantiegeber zur Auszahlung der Garantie auf Antrag des Begünstigten, wenn der Unternehmer bezüglich der Beseitigung der Fehler oder Mängel, die nach der Beendigung der Realisation der Investition festgestellt wurden, seinen vertraglichen Pflichten gar nicht oder nur unzulänglich nachgekommen ist.
• Versicherungsgarantie für die Anzahlungserstattung – Sie verpflichtet den Garantiegebers zur Auszahlung des Garantieanspruchs an den Begünstigten auf dessen vorherige Aufforderung und Erklärung in einer Situation, in welcher der Unternehmer (Auftraggeber der Garantie) den Vertrag nicht abgewickelt und die Anzahlung nicht termingerecht zurückerstattet hat, die er früher vom Begünstigten für die Realisation der Investition bekommen hat.
• Versicherungsgarantie für die Zahlung der Zollverpflichtungen - Sie stellt eine Absicherung für die Begleichung der Beträge dar, die sich aus Zollschulden ergeben. Das ist der Fall, wenn der Schuldner über keine finanziellen Mittel für die Zahlung der Zoll- und Steuerverpflichtungen verfügt. Sie ist für wirtschaftliche Träger bestimmt, die Warenumsätze im Ausland erzielen und stellt eine zugelassene Absicherung der Zollforderungen dar. Die Zollkammer ist eine Begünstigte der Garantie, der Träger ist ihr Auftraggeber, der sich mit dem Warenimport beschäftigt oder ein Zolllager führt.
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