VERSICHERUNGEN
Bauleistungsversicherung Bau- und Montagerisiko
Abhängig von der Art und Besonderheit der geleisteten Arbeiten gliedern wir die Versicherung in:
• Baurisiken (CAR – Contractors All Risks) und
• Montagerisiken (EAR – Erection All Risks).
Die Bauleistungsversicherung kann eine beliebige Partei des Investitionsvertrages abschließen, sie ist aber vom Inhalt der Vereinbarungen und der genehmigten Kostenaufteilung abhängig. In der Praxis wird eine solche Versicherung vom Generalunternehmer abgeschlossen. Dies ist für jede der Vertragsparteien am günstigsten. Es kommt vor, dass Bauleistungsversicherungen vom Bauherrn selbst abgeschlossen werden.
Ungeachtet der die Versicherung abschließenden Träger ist es wichtig, dass der Versicherungsschein für sämtliche zu leistenden Arbeiten und alle Träger gilt, die sie realisieren.
Der Bauprozess, nicht nur in Bezug auf die Versicherung, ist mit einer Reihe von Gefahren verbunden, d. h.:
• Einfluss durch Naturgewalten,
• Materialfehler,
• Projektfehler,
• Fehler der Bauarbeiter und anderer Teilnehmer am Bauprozess,
• Zuwiderhandlungen von Dritten.
Die vorgenannten Gefahren können den Gegenstand der Bau- oder Montageleistungen (das gebaute Gebäude, Bauobjekt usw.) beschädigen oder zerstören, aber auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen oder zu einem Gewinnverlust des Bauherrn (z. B. Mietzinsverlust) führen.
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